Sicherheits - Technik für die Schmuck- und Uhren-Branche
Security equipment for the jewellery- and watch business

Videoüberwachung im Einzelhandel speziell bei Juwelieren/Bijouterien

Allgemeines:
Videoüberwachung kann keine Tat verhindern, aber hochwertige Videotechnik kann Bilder der Täter liefern, die zu einer Identifizierung führen!
Leider haben noch sehr viele Schmuck- und Uhrengeschäfte keine oder aber ungenügende Videoüberwachungstechnik installiert. Eine Technik die nur ein geschulter und herbeigerufener Techniker im Schadensfall bedienen kann oder die Bilder liefert, auf denen Täter nicht identifiziert werden können, ist das investierte Geld nicht wert!
Der Juwelier-Warndienst beschäftigt sich seit Jahren mit dem Bereich gute bzw. optimale Videotechnik für Juweliere. Dieses Thema ist nicht so einfach, wie man vielleicht denken könnte. Kamera ist nicht gleich Kamera, Rekorder ist nicht gleich Rekorder, auch wenn diese scheinbar gleich sind. Die wichtigen und entscheidenden Unterschiede liegen in den technischen Daten versteckt!

Aktuelle Technik:
Digitale Rekorder und Netzwerk(IP)-Kameras sind die aktuell richtige Wahl. Aber auch hierbei ist nicht alles Gold was glänzt! Ein guter Rekorder zeichnet auch die Megapixelbilder der angeschlossenen Kameras in voller Auflösung auf und dies noch mit einer hohen Bildrate. Dabei muss der Rekorder auch jederzeit von jedem bedienbar sein. Muss erst ein Techniker kommen, vergeht meist viel Zeit und es entstehen zusätzlich hohe Kosten!

Unsere Empfehlung:
Ein digitaler IP-Rekorder mit einer oder mehreren Full HD-Kameras für die Raumüberwachung und einer gegenlichtfähigen Kamera (WDR), die direkt auf die Eingangstür gerichtet ist. .
Digitale Rekorder verfügen über eine große Aufzeichnungskapazität und sind Netzwerkfähig. Mit ihnen können im Schadensfall oder bei verdächtigen Personen Bilder oder Videosequenzen sofort auf einen USB-Stick gespeichert, auf CDs gebrannt oder per Mail versendet werden. Zusätzlich gibt es meist auch die Möglichkeit aus der Ferne via Internet (passwortgeschützt) auf den Rekorder zuzugreifen, um aus der Ferne (von zu Hause oder durch den Wachdienst) sofort reagieren zu können.

Unterschiede in der Auflösung / Bedeutung der Abkürzungen:

QCIF                176 x   144 Pixel     0,03 Megapixel
CIF                   352 x   288 Pixel     0,10 Megapixel
VGA                 640 x   480 Pixel     0,30 Megapixel
4CIF                 704 x   576 Pixel     0,40 Megapixel
D1                    720 x   576 Pixel     0,41 Megapixel
PAL                  768 x   576 Pixel     0,44 Megapixel
HD720           1280 x   720 Pixel    0,92 Megapixel
Full HD          1920 x 1080 Pixel    2,07 Megapixel

HDE Handelsverband Deutschland e.V., 11.05.2011: Offene Videoüberwachungs schützt Mitarbeiter


Identifizierbarkeit von Personen auf Videoüberwachungsbildern

Für eine Identifizierbarkeit von Personen bzw. der Gesichter sind mehrere Faktoren ausschlaggebend. Als erstes die Auflösung des Bildes im Verhältnis zur Bildbreite also die zur Verfügung stehende Menge der aufgezeichneten Pixel/Bildpunkte, gefolgt von der Lichtstärke/Beleuchtung und dem Kamerastandort.

Auflösung:
Um ein Gesicht einwandfrei identifizieren zu können, geht man heute von ca. 80 Pixel in der Breite bei einer Gesichtsbreite von ca. 16 cm aus. Dies bedeutet eine Auflösung von ca. 500 Pixel/Meter (Berechnung: 80 Pixel / 16 cm x 100 cm = 500 Pixel/m). Bei einer normalen, analogen Kamera mit einer Auflösung von 4CIF oder 704 x 586 Pixel steht also nur eine Bildbreite von 1,4 m zur Verfügung, um ein identifizierbares Gesicht darzustellen (704 Pixel / 500 Pixel = 1,4). Wird die aufgezeichnete Bildbreite größer, nimmt die Identifizierbarkeit sehr schnell stark ab! Bei einer Erweiterung der Bildbreite nur um 60 cm auf 2 m, bleiben für ein Gesicht nur noch 56 statt der benötigten 80 Pixel über.
Bei den HD Auflösungen ergibt sich so rechnerisch bei HD720 mit 1280 Pixel in der Breite eine maximale Bildbreite von ca. 2,60 m und bei Full HD mit 1920 Pixel in der Breite eine maximale Bildbreite von ca. 3,80 m.

Lichtstärke/Beleuchtung:
Auf eine ausreichende gleichmäßige Aus- bzw. Beleuchtung ist zu achten.

Kamerastandort:
Eine Kamera sollte in Augenhöhe auf die Eingangstür gerichtet sein. Dies kann auch, je nach Eingangsbreite, eine analoge Kamera (Auflösung 704 x 586 Pixel) sein. Es besteht auch die Möglichkeit eine verdeckt angebrachte Kamera z.B. im Türrahmen mit Blickrichtung in das Geschäft zu positionieren. Für die Überwachung der Fläche können dann HD-Kameras auch in der Decke verbaut werden.

Weitere Informationen zum Thema "Identifizierung bei Gegenlicht" des Herstellers AXIS

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